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SATZUNG

 

 

 

SATZUNG

des Vereins

                             Nanjing University Alumni Association Germany

                             (NJUAAG)

 

§1

 

Name und Sitz des Vereins

(1)

Der Verein führt den Namen

Nanjing University Alumni Association Germany (NJUAAG)

 

(2)

Er hat seinen Sitz in Tübingen und soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Tübingen eingetragen werden.

(3)

Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt der Verein den Zusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“.

 

§2

 

Zweck des Vereins

(1)

Der Verein ist eine unpolitische und nicht profitable Organisation.

(2)

Unter dem Motto

„Mit Ehrlichkeit, Bescheidenheit und Anmut fleißig lernen und die gelernten Kenntnisse in die Tat umsetzen“

Strebt der Verein danach, Beiträge zum Wohlstand und Gedeihen Chinas sowie zur Entwicklung der Nanking-Universität zu leisten.

(3)

Der Verein strebt die Freundschaft der Kommilitonen der Nanking-Universität, den Informationsaustausch und die Förderung der gemeinsamen Entwicklung an.

(4)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das Engagement des Vereins beruht auf Gemeinnützigkeit und Völkerverständigung, indem der Verein die Beziehungen der Nanking-Universität zu deutschen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, Hochschulen, der Industrie und der Wirtschaft sowie den Medien anknüpft und fördert.

Seit Anfang der 80er Jahre sind die Nanking-Universität und Tübingen-Universität die Partneruniversitäten.

 

Auch mit anderen deutschen Universitäten sowie wissenschaftlichen Institutionen hat die Nanking-Universität danach Partnerschaft geschlossen.

Jährlich kommen Tübinger Professoren zur Nanking-Universität, während Professoren aus der Nanking-Universität nach Tübingen kommen.

Studentenaustausch zwischen Nanking-Universität und Tübingen-Universität sowie anderen deutschen Universitäten wird immer intensiviert. Der Verein pflegt und fördert vor allem diese bilateralen Freundschaftsbeziehungen und den akademischen Austausch.

 

Die Förderung der engen wissenschaftlichen Zusammenarbeit trägt insbesondere zur Völkerverständigung bei.

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, od. durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

§3

 

Mitgliedschaft

(1)

Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden, die zum Zeitpunkt der Aufnahme als Mitglied an der Nanking-Universität studiert, an ihr tätig ist oder früher tätig war und in Deutschland studiert, wohnt oder arbeitet.

(2)

Auch nach dem Verlassen Deutschlands darf die Mitgliedschaft auf Wunsch des Mitglieds weiter bestehen.

(3)

Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.

(4)

Der Beitritt ist schriftlich zu erklären.

(5)

Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

(6)

Die Ablehnung der Aufnahme in den Verein ist nicht anfechtbar.

(7)

Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

 

§4

 

Austritt aus dem Verein

 

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

 

§5

 

Ausschluß der Mitglieder

  

(1)

Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluß.

(2)

Der Ausschluß ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere der Verstoß gegen die Satzung oder die Rufschädigung des Vereins.

(3)

Über den Ausschluß entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.

 

§6

 

Mitgliedsbeitrag

(1)

Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung jeweils für das kommende Geschäftsjahr festlegt.

(2)

Der Beitrag ist jährlich im voraus zu zahlen und für das Eintrittsjahr voll zu entrichten.

 

§7

 

Ehrenmitglied

 

(1)

Der Gesamtvorstand kann auf Vorschlag des Vorsitzenden ausgezeichnete Mitglieder zu Ehrenmitgliedern bestellen.

(2)

Der Gesamtvorstand kann auf Vorschlag des Vorsitzenden Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern bestellen.

(3)

Der Ehrenvorsitzende und das Ehrenmitglied sind von der Beitragspflicht befreit.

 

§8

 

Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind

      der Vorstand

      die Mitgliederversammlung.

 

§9

 

Vorstand

(1)

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

(2)

Der Verein wird vom Vorsitzenden allein od. vom stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.

 

 

 

(5)

Der Gesamtvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie vier weiteren Vorstandsmitgliedern.

(6)

Der Vorstand wird durch Beschluß der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Er bleibt bis zur Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.

(7)

Das Amt endet mit dem Ausscheiden aus dem Verein.

 

§10

 

Mitgliederversammlung

 

(1)

Die Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt.

(2)

Die Einberufung hat durch den Vorstand mindestens 14 Tage vorher durch schriftliche Benachrichtigung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.

(3)

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.

(4)

Ein Mitglied kann seine Stimme auch schriftlich abgeben.

 

§11

 

Beurkundung von Beschlüssen

Über die Beschlüsse der Vereinsorgane ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Verhandlungsleiter sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

Evtl.

§12

 

Auflösung des Vereins

 

Im Fall der Auflösung des Vereins od. bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an einen anderen ausschließlich gemeinnützigen Verein od. an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgefüllt werden.

 

 

 

 

Errichtet am ………………………………..in………………………………………….

 

 

Unterschrift:


 

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